Pensionsbedingungen
Tierheim Niedergrafschaft
1. Vertragsgegenstand
Das Tierheim Niedergrafschaft übernimmt den/die vom Halter angemeldeten Hund/e für den vereinbarten Zeitraum in Pension. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anfrage, Prüfung und Bestätigung durch das Tierheim.
Eine über das Onlineformular abgesendete Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchungsbestätigung dar. Der Pensionsplatz gilt erst dann als bestätigt, wenn das Tierheim die Anfrage ausdrücklich bestätigt hat.
2. Angaben des Halters
Der Halter verpflichtet sich, alle Angaben zur eigenen Person und zum Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dazu gehören insbesondere:
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Name des Hundes, Rasse, Alter/Geburtsdatum, Geschlecht, Kastrationsstatus, Impfstatus, gesundheitliche Besonderheiten, Medikamente, Futterhinweise, Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren sowie Notfallkontakte.
Änderungen, die vor oder während des Aufenthalts eintreten, sind dem Tierheim unverzüglich mitzuteilen.
3. Gesundheitszustand und Impfungen
Der Halter versichert, dass der Hund bei Übergabe gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft ist.
Der Impfpass ist spätestens bei Aufnahme des Hundes vorzulegen. Alle erforderlichen Impfungen müssen aktuell und gültig sein. Das Tierheim ist berechtigt, die Aufnahme abzulehnen, wenn der Impfstatus unvollständig, abgelaufen oder nicht nachweisbar ist.
Sollten während des Aufenthalts Krankheitssymptome auftreten, darf das Tierheim nach eigenem Ermessen einen Tierarzt hinzuziehen.
4. Tierarztkosten und Behandlungen
Wird während des Aufenthalts eine tierärztliche Behandlung notwendig, ist das Tierheim berechtigt, den zuständigen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.
Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Halter vollständig. Dies gilt auch für notwendige Medikamente, Behandlungen, Transportkosten oder sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Versorgung des Hundes.
In dringenden Notfällen darf das Tierheim auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Halter eine tierärztliche Behandlung veranlassen, wenn dies zum Wohl des Tieres erforderlich erscheint.
5. Aufnahme und Abholung
Aufnahme und Abholung erfolgen nur zu den vereinbarten Zeiten oder nach vorheriger Absprache.
Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Ende des Pensionszeitraums pünktlich abzuholen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Zustimmung des Tierheims möglich.
Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, werden weitere Pensionstage entsprechend der gültigen Preise berechnet.
6. Futter, Medikamente und persönliche Gegenstände
Der Halter hat besondere Futterwünsche, Unverträglichkeiten, Allergien oder Medikamentengaben vor Beginn des Aufenthalts mitzuteilen.
Mitgebrachte Medikamente müssen eindeutig beschriftet und mit genauer Dosierungsanweisung übergeben werden.
Persönliche Gegenstände wie Decken, Spielzeug, Leinen, Geschirre oder Näpfe können mitgebracht werden. Für Beschädigung, Verlust oder Verschmutzung dieser Gegenstände übernimmt das Tierheim keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Verhalten des Hundes
Der Halter ist verpflichtet, bekannte Verhaltensauffälligkeiten des Hundes vorab mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Aggressionen, Angstverhalten, Beißvorfälle, starkes Ziehen an der Leine, Ausbruchverhalten, Unverträglichkeit mit anderen Hunden oder Menschen sowie sonstige Besonderheiten.
Sollte sich während des Aufenthalts zeigen, dass der Hund eine Gefahr für Menschen, andere Tiere oder sich selbst darstellt, ist das Tierheim berechtigt, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Entstehende Mehrkosten können dem Halter berechnet werden.
8. Haftung
Das Tierheim verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und artgerechten Betreuung des Hundes.
Eine Haftung des Tierheims für Schäden, Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen oder Tod des Hundes besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Halter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Personen, anderen Tieren, Einrichtungen, Gebäuden, Zwingern, Ausläufen oder sonstigem Eigentum des Tierheims oder Dritter.
Der Halter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, sofern eine solche gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.
9. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Der Pensionspreis berechnet sich nach Anzahl der Hunde, Aufenthaltsdauer und gegebenenfalls vereinbarten Sonderkonditionen. Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für tierärztliche Behandlungen, Medikamente, Sonderfutter oder verlängerte Aufenthalte, werden gesondert berechnet.
Die Zahlung ist spätestens bei Abholung des Hundes fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10. Stornierung und Nichtantritt
Eine Stornierung der Buchung ist dem Tierheim so früh wie möglich mitzuteilen.
Das Tierheim behält sich vor, bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtantritt eine angemessene Ausfallentschädigung zu berechnen, sofern der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
11. Ablehnung oder Abbruch der Betreuung
Das Tierheim kann die Aufnahme eines Hundes ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere fehlende oder abgelaufene Impfungen, Krankheitssymptome, unvollständige Angaben, aggressives Verhalten oder fehlende Kapazitäten.
Das Tierheim kann den Aufenthalt vorzeitig beenden, wenn eine weitere Betreuung aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen nicht zumutbar ist. Der Halter ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund unverzüglich abzuholen oder eine geeignete Abholung zu organisieren.
12. Nichtabholung des Hundes
Wird der Hund nach Ablauf des vereinbarten Pensionszeitraums nicht abgeholt und ist der Halter trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreichbar, ist das Tierheim berechtigt, weitere notwendige Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung des Hundes zu treffen.
Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.
Wird der Hund auch nach angemessener Nachfrist nicht abgeholt, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
13. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Pensionsanfrage, Durchführung des Pensionsvertrages, Kontaktaufnahme, Abrechnung und Dokumentation verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, zum Beispiel an einen Tierarzt im Notfall, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Pensionsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
